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Beihilfe

Wir berechnen und zahlen beamtenrechtliche Krankenfürsorge für die Beamtinnen und Beamten der Kommunen im Land Sachsen-Anhalt.

Wir gewähren

  • Beihilfe in Krankheitsfällen,
  • Beihilfe in Pflegefällen und
  • Beihilfe in Geburtsfällen.

Durch die Beihilfe erfüllt der Dienstherr die den Beamtinnen und Beamten und ihren Familien gegenüber bestehende Verpflichtung, sich an den Krankheitskosten mit einem Anteil zu beteiligen. Diese Leistungen tragen der Versicherungsfreiheit der Beamtinnen und Beamten in der gesetzlichen Krankenversicherung Rechnung.

Die Leistungen gewähren wir im Namen der Mitglieder.

 

Gut zu wissen

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über den KVSA
  • Satzung des KVSA
  • Grundgesetz
  • Bundesbeihilfeverordnung
  • Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundesbeihilfeverordnung
  • Gebührenordnung für Ärzte
  • Gebührenordnung für Zahnärzte
  • Gesetz über den Versicherungsvertag (Versicherungsvertragsgesetz)
  • Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
  • Elftes Buch Sozialgesetzbuch
  • Landesbeamtengesetz
  • Beamtenversorgungsgesetz
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt
  • Verwaltungsgerichtsordnung
  • Zivilprozessordnung
  • Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
  • Einkommensteuergesetz
  • Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (Arzneimittel-Richtlinien, Vorsorge-Richtlinien, Hilfsmittel-Richtlinien, Krankentransport-Richtlinien, Krebsfrüherkennungs-Richtlinien, Mutterschafts-Richtlinien etc.)
  • Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes
  • Gesetz über Rabatte für Arzneimittel

Finanzierung

Wir finanzieren unsere Beihilfeleistungen durch eine Umlage.

Die Höhe der Umlage orientiert sich an den tatsächlich gezahlten Beihilfeleistungen. Diese betrugen im Jahr 2017 rund 2.240 Euro je Beihilfeberechtigten.