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Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung

Auf Antrag erhalten beihilfeberechtigte Personen, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, einen Zuschuss in Höhe der Hälfte ihres nachgewiesenen Krankenversicherungsbetrages

Nachfolgend finden Sie weitere Informationen sowie die entsprechenden Formulare: