Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung
Auf Antrag erhalten beihilfeberechtigte Personen, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, einen Zuschuss in Höhe der Hälfte ihres nachgewiesenen Krankenversicherungsbetrages
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen sowie die entsprechenden Formulare:
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