Inhalt

Beihilfe

Wir berechnen und zahlen beamtenrechtliche Krankenfürsorge für die Beamtinnen und Beamten der Kommunen im Land Sachsen-Anhalt.

Wir gewähren

  • Beihilfe in Krankheitsfällen,
  • Beihilfe in Pflegefällen und
  • Beihilfe in Geburtsfällen.

Durch die Beihilfe erfüllt der Dienstherr die den Beamtinnen und Beamten und ihren Familien gegenüber bestehende Verpflichtung, sich an den Krankheitskosten mit einem Anteil zu beteiligen. Diese Leistungen tragen der Versicherungsfreiheit der Beamtinnen und Beamten in der gesetzlichen Krankenversicherung Rechnung.

Die Leistungen gewähren wir im Namen der Mitglieder.

 

Gut zu wissen