Wir berechnen und zahlen beamtenrechtliche Krankenfürsorge für die Beamtinnen und Beamten der Kommunen im Land Sachsen-Anhalt.
Wir gewähren
Beihilfe in Krankheitsfällen,
Beihilfe in Pflegefällen und
Beihilfe in Geburtsfällen.
Durch die Beihilfe erfüllt der Dienstherr die den Beamtinnen und Beamten und ihren Familien gegenüber bestehende Verpflichtung, sich an den Krankheitskosten mit einem Anteil zu beteiligen. Diese Leistungen tragen der Versicherungsfreiheit der Beamtinnen und Beamten in der gesetzlichen Krankenversicherung Rechnung.
Die Leistungen gewähren wir im Namen der Mitglieder.
Gut zu wissen
Gesetz über den KVSA
Satzung des KVSA
Grundgesetz
Bundesbeihilfeverordnung
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundesbeihilfeverordnung
Gebührenordnung für Ärzte
Gebührenordnung für Zahnärzte
Gesetz über den Versicherungsvertag (Versicherungsvertragsgesetz)
Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
Elftes Buch Sozialgesetzbuch
Landesbeamtengesetz
Beamtenversorgungsgesetz
Bürgerliches Gesetzbuch
Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt
Verwaltungsgerichtsordnung
Zivilprozessordnung
Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt