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Arbeitgeber

Seit mehr als zwei Jahrzehnten stehen wir für Kompetenz, Zuverlässigkeit und Stabilität auf dem Gebiet der betrieblichen Altersvorsorge (bAV).

Die Mitgliedschaft in der ZVK ist Arbeitgebern vorbehalten, die

  • den Altersvorsorge - Tarifvertrag - Kommunal (ATV-K) oder
  • in Bezug auf die Leistungen ein Tarifrecht wesentlich gleichen Inhalts

anwenden und sich damit der sozialen Verantwortung gegenüber ihren Beschäftigten nach deren Ausscheiden aus dem Erwerbsleben stellen.

Dabei ist die bAV auch für den Arbeitgeber lukrativ, denn als personalpolitisches Instrument zur Gewinnung und Bindung qualifizierter Fach- und Führungskräfte gewinnt sie immer mehr an Bedeutung. Nutzen Sie dieses Potential - wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!