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Versicherungstransfer

Wechseln Sie im Laufe Ihres Arbeitslebens den Arbeitgeber, erwerben Sie unter Umständen mehrere Betriebsrentenanwartschaften. Diese Anwartschaften können Sie auf uns übertragen. Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:
 

Überleitung/Anerkennung

Überleitungsvereinbarungen für die Pflichtversicherung zwischen den kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungskassen und der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ermöglichen es
  • diese Anwartschaften zu übertragen und/oder
  • Versicherungszeiten anzuerkennen.
Eine Überleitung ist sinnvoll,
  • da Sie Ihre spätere Rente nur bei einer Zusatzversorgungskasse beantragen müssen und/oder
  • Ihre bereits erworbenen Versicherungszeiten bei der Wartezeiterfüllung anerkannt bekommen.
  

Kapitalübertragung

Auch freiwillige Versicherungen anderer Zusatzversorgungskassen oder eine sonstige betriebliche Altersvorsorge anderer Anbieter können auf Grundlage von Überleitungsvereinbarung bzw. des Betriebsrentengesetzes als Kapitalübertragung erfolgen. Hier muss individuell geprüft werden, ob eine Übertragung möglich ist. Sie sollten einen Vergleich der betrieblichen Altersvorsorge unbedingt in Betracht ziehen, da unsere Rentenleistungen oft über denen der anderen Anbieter liegen.
Haben Sie Fragen zu diesen Themen, dann sprechen Sie uns einfach an. Gern unterstützen wir Sie bei der Entscheidungsfindung.