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Finanzierung

Die Leistungen der ZVK werden durch Umlagen in Höhe von 1,5 % und Zusatzbeiträge in Höhe von 4,8 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes der Beschäftigten finanziert.

Während die Umlage ausschließlich durch den Arbeitgeber aufgebracht wird, ist mit der tarifvertraglichen Einführung des Arbeitnehmerbeitrages im Jahr 2003 die Beteiligung der Beschäftigten an der Zahlung des Zusatzbeitrages geregelt worden. Die Höhe der Beteiligung richtet sich nach den tarifvertraglichen Regelungen. Die Arbeitgeber und die Beschäftigten tragen jeweils eine Hälfte des Zusatzbeitrages.

Nach dem geltenden Betriebsrentensystem, werden die eingezahlten Umlagen und Beiträge in Versorgungspunkte umgerechnet und dem Versichertenkonto des Beschäftigten gutgeschrieben. Als jährliche Verzinsung wurden 3,25 % während der Ansparphase und 5,25 % während des Rentenbezugs tarifvertraglich festgeschrieben.