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Rechtliche Stellung/Organe der ZVK

Die Zusatzversorgungskasse (ZVK) wird als Sonderkasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt (KVSA) geführt. Das Kassenvermögen wird als nicht rechtsfähiges Sondervermögen getrennt vom sonstigen Vermögen des KVSA verwaltet.

Die ZVK übt ihr Recht zur Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze aus und regelt ihre Angelegenheiten durch eine eigene Satzung.

Die Organe der ZVK sind:

Kassenausschuss

Der Kassenausschuss der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt besteht aus zwölf Ausschussmitgliedern, davon sechs aus dem Kreise der Mitglieder und sechs aus dem Kreise der Versicherten. Für jedes Ausschussmitglied wird ein Stellvertreter bestimmt. Die Amtsdauer der Mitglieder des Kassenausschusses beträgt vier Jahre. Das Vorsitzende Mitglied und dessen Stellvertretung, die nicht demselben Tarifpartnerkreis angehören sollen, werden rollierend für zwei Jahre gewählt.

Vorsitzende des Kassenausschusses ist Herr Bernward Küper. Stellvertretender Vorsitzender ist Herr Stefan Kowe.

Mitglieder des Kassenausschusses sind:

  • Herr Küper (Landesgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt)
  • Herr Dr. Burchhardt (Landrat des Landkreises Jerichower Land)
  • Herr Klebe (Bürgermeister der Stadt Arendsee)
  • Herr Breithaupt (Bürgermeister der Stadt Blankenburg)
  • Herr Staub (Bürgermeister der Stadt Lutherstadt Eisleben)
  • Frau Prof. Dr. Berger (Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Landkreistages Sachsen-Anhalt)
  • Herr Kowe (ver.di Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen)
  • Herr Kern (ver.di, AG: Stadtverwaltung Aschersleben)
  • Herr Kiesbauer (ver.di, AG: Stadtverwaltung Halle)
  • Herr Raschke (ver.di, AG: Hallesche Wasser- und Stadtwirtschafts GmbH)
  • Frau Kenklies (ver.di, AG: KoBa Harz)
  • Frau Schöllner (ver.di, AG: Stadtverwaltung Halle)

Geschäftsführer

Der Geschäftsführer des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt ist gleichzeitig Geschäftsführer der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt. Er wird vom Vorstand des Versorgungsverbandes im Benehmen mit dem Kassenausschuss der Zusatzversorgungskasse bestellt.