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Rechtliche Stellung/Organe der ZVK

Die Zusatzversorgungskasse (ZVK) wird als Sonderkasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt (KVSA) geführt. Das Kassenvermögen wird als nicht rechtsfähiges Sondervermögen getrennt vom sonstigen Vermögen des KVSA verwaltet.

Die ZVK übt ihr Recht zur Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze aus und regelt ihre Angelegenheiten durch eine eigene Satzung.

Die Organe der ZVK sind:

Kassenausschuss

Alle Mitglieder des Kassenausschusses finden Sie hier.

Der Beschlussfassung des Kassenausschusses obliegen:

  • Satzung und Satzungsänderungen inkl. der allgemeinen Versicherungsbedingungen der freiwilligen Versicherung
  • Richtlinie für die Vermögensanlage
  • Festsetzung des Umlagesatzes, Höhe der Zusatzbeiträge, Verteilung der Überschüsse und Maßnahmen zur Deckung von Fehlbeträgen
  • Bestellung des Verantwortlichen Aktuars
  • Wirtschaftsplan sowie Bestellung des Wirtschaftsprüfers
  • Jahresabschluss sowie Entlastungserteilung
  • Zugehörigkeit zu Verbänden
  • Auflösung der ZVK

Geschäftsführer

Der Geschäftsführer des KVSA ist gleichzeitig Geschäftsführer der ZVK.

Der Geschäftsführer wird vom Vorstand des Kommunalen Versorgungsverbandes im Benehmen mit dem Kassenausschuss der Zusatzversorgungskasse bestellt. Seit 01.03.2020 ist Herr André Wähnelt Geschäftsführer des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt.