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Datum: 09.02.2023

Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung

Wie bereits im Sonderrundschreiben 1/2023 mitgeteilt, besteht für tarifgebundene Mitglieder der ZVK die Möglichkeit, bei Verträgen zur Entgeltumwandlung einen Arbeitgeberzuschuss von bis zu 15 % auf freiwilliger Basis zu zahlen.

Welche Schritte sind konkret zur Umsetzung des Arbeitgeberzuschusses erforderlich?

Schritt 1
Als tarifgebundener Arbeitgeber sollten Sie abklären, ob Sie den Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung zahlen wollen bzw. aufgrund Ihrer Haushaltslage zahlen dürfen.

Schritt 2
Wenn Sie den Arbeitgeberzuschuss als tarifgebundener Arbeitgeber freiwillig zahlen wollen, setzen Sie sich bitte wegen der Umsetzung bei den bereits bestehenden Entgeltumwandlungsverträgen mit uns in Verbindung.

Für alle bestehenden Entgeltumwandlungsverträge (V4) wird von der ZVK ein separater Vertrag „Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung“ (V6) angelegt. Für diesen V6-Vertrag gibt es einen separaten Verwendungszweck/Buchungsschlüssel, der bei der Überweisung des Arbeitgeberzuschusses anzugeben ist.

Schritt 3
Sobald Sie für die Beschäftigten mit einer Entgeltumwandlung den individuellen Verwendungszweck für den Arbeitgeberzuschuss vorliegen haben, können Sie die Beiträge überweisen.

Bei der Zahlung des Arbeitgeberzuschusses gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Verrechnung des Arbeitgeberzuschusses ohne Beitragserhöhung
    Auf Wunsch des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeberzuschuss mit dem bisherigen Beitrag verrechnet werden. Dies bedeutet, dass die Höhe des Gesamtbeitrags gleichbleibt, aber der Anteil des Arbeitnehmers sinkt, weil der Arbeitgeberzuschuss einfließt. Wandelt der Arbeitnehmer beispielweise 100 € um und wählt beim Arbeitnehmerbei-trag (15 %) die Verrechnung, teilt sich der Beitrag in 86,96 € vom Arbeitnehmer und 13,04 € Arbeitgeberzuschuss auf. Die 86,96 € werden in den V4-Vertrag überwiesen, die 13,04 € in den V6-Vertrag. In Summe werden weiterhin 100 € eingezahlt, aber die finanzielle Belastung des Arbeitnehmers ist gesunken.
  • Beitragserhöhung
    Der Arbeitgeberzuschuss wird - wie eine Beitragserhöhung - noch oben auf den bisherigen Beitrag drauf gepackt. Der bisherige Beitrag fließt in den V4-Vertrag, der Arbeitgeberzuschuss in den V6-Vertrag.

Für Ihre Fragen stehen Ihnen unseren Mitarbeiter der freiwilligen Versicherung gern zur Verfügung: Telefon: 0391 62570-555 oder per E-Mail: Beratung@kvsa-magdeburg.de