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Datum: 06.09.2024

EM-Bestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetz

Mit dem EM-Bestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetz wurde ein Rentenzuschlag auf die Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung beschlossen.

Die Leistungen aus der Zusatzversorgungskasse beruhen jedoch auf Tarifrecht, das nur von den Tarifvertragsparteien angepasst werden kann. Eine Anpassung des Altersvorsorge-Tarifvertrages-Kommunal (ATV-K) ist bisher jedoch nicht erfolgt, sodass die Betriebsrente nicht um einen entsprechenden Zuschlag erhöht wird.

Die aufgrund des Rentenzuschlags ausgestellten Änderungsbescheide der gesetzlichen Rentenversicherung müssen daher nicht bei der ZVK eingereicht werden.