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Dienstunfähigkeit

Unter Dienstunfähigkeit versteht man, dass eine Beamtin/ein Beamter auf Grund körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche der körperlichen und geistigen Kräfte nicht mehr in der Lage ist, ihre/seine dienstlichen Pflichten gegenüber ihrem/seinem Dienstherrn zu erfüllen.

Der Dienstherr teilt uns die beabsichtigte Ruhestandsversetzung unter Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens mit. Auf dieser Grundlage treffen wir eine Entscheidung zur Kostenübernahme.