Beamtenversorgung
Wir berechnen und zahlen beamtenrechtliche Versorgungsleistungen an die Beamtinnen und Beamten der Kommunen im Land Sachsen-Anhalt.
Im Versorgungsfall gewähren wir
- Ruhegehälter,
- Hinterbliebenenversorgung (Witwen-/Waisengelder/Sterbegeld),
- Unterhaltbeiträge und/oder gleichartige Bezüge sowie
- Unfallfürsorgeleistungen.
Die Versorgungsberechtigung resultiert aus der Alimentationspflicht der Dienstherren gegenüber den Beamtinnen und Beamten.
Unsere Leistungen erbringen wir im Namen der Dienstherren, die Mitglied des KVSA sind.
Gut zu wissen
Friständerung zur Festsetzung und Zahlung von Versorgungsbezügen (§ 25 Abs. 1 Satzung des KVSA)
Mit neuer Satzung des KVSA vom 01.04.2025 hat sich die Frist zur Antragstellung geändert. Der Antrag auf Übernahme von Versorgungsbezügen ist zwei Monate vor Beginn des Ruhestandes zu stellen. Den Antrag finden Sie unter den Downloads auf dieser Seite.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über den KVSA
- Satzung des KVSA
- Beamtenversorgungsgesetz
- Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetz LSA
- Landesbesoldungsgesetz
- Versorgungsausgleichsgesetz
- Versorgungslastenteilungsgesetz LSA
- Versorgungslastenteilungsstaatsvertrag
- Landesbeamtengesetz
- Kommunalverfassungsgesetz LSA
- Einkommenssteuergesetz
Finanzierung
Wir finanzieren unsere Versorgungsleistungen durch eine Umlage.
Die Einnahmen werden zur
- Deckung der laufenden Zahlung der monatlichen Versorgungsbezüge,
- Gewährung von Dienstunfallfürsorgeleistungen,
- Gewährung von Beihilfen in Krankheitsfällen für Versorgungsempfänger sowie
- Bildung von Rücklagen zur Stabilisierung des Umlagehebesatzes
verwendet.
Der Umlagehebesatz wird von der Verbandsversammlung festgelegt. Er beträgt derzeit 52 v. H der Bemessungsgrundlage.