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Datum: 14.02.2022

Steuermitteilungen

Die Steuermitteilungen, die den Betriebsrentenbezug aus 2021 sowie ggf. die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausweisen, werden aktuell erstellt und allen Betriebsrentenempfängern in Kürze übermittelt. Die Erstellung sowie der Versand der Steuermitteilung erfolgt jährlich automatisch, eine Anforderung ist nicht erforderlich.