Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung ist das höchste Gremium des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder vertreten ist. Sie wird mindestens einmal jährlich durch den Vorstand einberufen.
Der Beschlussfassung der Verbandsversammlung sind vorbehalten:
- Wahl des Vorstandes
- Festsetzung des Wirtschafts- und Stellenplanes
- Entgegennahme des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie Entlastungserteilung
- Änderung der Satzung
- Auflösung des Versorgungsverbandes