Inhalt

Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung ist das höchste Gremium des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder vertreten ist. Sie wird mindestens einmal jährlich durch den Vorstand einberufen.

Der Beschlussfassung der Verbandsversammlung sind vorbehalten:

  • Wahl des Vorstandes
  • Festsetzung des Wirtschafts- und Stellenplanes
  • Entgegennahme des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie Entlastungserteilung
  • Änderung der Satzung
  • Auflösung des Versorgungsverbandes