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Der Geschäftsführer wird vom Vorstand des Versorgungsverbandes im Benehmen mit dem Kassenausschuss der Zusatzversorgungskasse bestellt. Er ist Vorgesetzter und Dienstvorgesetzter der Beschäftigten der Körperschaft und gleichzeitig Geschäftsführer der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt.