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FAQ

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Vollmacht

Zur Vertretung eines Beihilfeberechtigten bedarf es entweder der Vorlage einer Vollmachtserklärung oder der Übersendung einer Betreuungsurkunde. Eine formlose, von allen Beteiligten unterschriebene Erklärung wäre ebenfalls zulässig.

Vorsorge

Vorsorge - § 41 BBhV

Aufwendungen für Leistungen zur ärztlichen Früherkennung und Vorsorge im ärztlichen Bereich sind beihilfefähig. Dies schließt folgende Behandlungen ein:

    1. Telemedizinische Betreuung (Telemonitoring) bei chronischer Herzinsuffizienz
    2. Früherkennungsuntersuchungen
      1.    U 10 bei Personen, die das siebte, aber noch nicht das neunte Lebensjahr vollendet haben
      2.    U 11 bei Personen, die das neunte, aber noch nicht das elfte Lebensjahr vollendet haben
      3.    J 2 bei Personen, die das 16., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben
    3. Einmaliges Screening auf Bauchaortenaneurysmen für männliche beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben

Daneben sind die Untersuchungen beihilfefähig, die der Gemeinsame Bundesausschuss in der Richtlinie zur Früherkennung von Krankheiten (Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie) und in der Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie) festgelegt hat.