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Für jede mit einer Beamtin bzw. einem Beamten besetzten Stelle wird eine Umlage erhoben. Für unbesetzte Beamtenstellen gelten Sonderregelungen.

Die Umlage ermittelt sich wie folgt:

Umlage  =  Umlagehebesatz  x  Bemessungsgrundlage

Stichtag für die Umlageerhebung ist der 1. Juli eines jeden Jahres.