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Datum: 08.04.2019

Rundschreiben GKV-Spitzenverband zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz gab es ab 01.01.2018 zahlreiche Änderungen in der betrieblichen Altersversorgung und somit auch in der Zusatzversorgung.

In dem gemeinsamen Rundschreiben vom 21. November 2018 haben der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Bundesagentur für Arbeit die maßgeblichen Auswirkungen der Gesetzesänderungen auf die betriebliche Altersversorgung (Betriebsrentenstärkungsgesetz) aus ihrer Sicht zusammengefasst.

Den Link zum Rundschreiben finden Sie hier.