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Datum: 24.07.2018

Neuregelung der Startgutschriften für rentenferne Versicherte

Am 8. Juni 2017 haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes auf Eckpunkte für eine Neuregelung zur Berechnung der Startgutschriften für rentenferne Versicherte verständigt. Die Neuregelung war erforderlich, da der Bundesgerichtshof (BGH) die bisherige Regelung im März 2016 erneut für unwirksam erklärte.

Im nächsten Schritt müssen die Tarifvertragsparteien die Einzelheiten zur Neuberechnung der rentenfernen Startgutschriften in einem Änderungstarifvertrag zum ATV-K umsetzen. Sobald uns diese Änderung vorliegt, werden wir über die Details informieren und unsere Satzung entsprechend anpassen.

Im Anschluss werden wir alle Startgutschriften von rentenfernen Versicherten unaufgefordert überprüfen. Ein gesonderter Antrag von Versicherten und Leistungsempfängern ist nicht erforderlich.