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Riester-Rente

Riester-Rente - die perfekt auf kleine und große Familien zugeschnittene Variante der betrieblichen Altersvorsorge.

Lassen Sie sich pro Kind bis zu 300 € und für sich selbst bis zu 175 € pro Jahr schenken und machen Sie die Beiträge zur Riester-Rente in Ihrer Steuererklärung geltend.

Die hieraus resultierende Riester-Rente ist in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei.

Und so funktioniert's

Sie investieren einen beliebigen Beitrag (mindestens jedoch 5 € im Monat) und erhalten vom Staat Zulagen und unter bestimmten Voraussetzungen sogar noch zusätzliche Steuervorteile.

Die maximalen Zulagen erhalten Sie, wenn Sie 4 % Ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres abzüglich aller Ihnen zustehenden Zulagen in Ihre Riester-Rente einzahlen. Bei einer geringeren Beitragsleistung erhalten Sie die Zulagen anteilig.

Anspruch auf die staatliche Förderung haben alle Beschäftigten, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Damit die Zulagen Ihrem Riestervertrag gutgeschrieben werden, müssen Sie im Folgejahr einen Antrag auf Altersvorsorgezulage stellen. Diesen senden wir Ihnen zu gegebener Zeit automatisch zu.

Ausführlichere Informationen finden Sie in unserem Fragen- und Antwortenkatalog.