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Datum: 12.01.2023

Versand der Steuermitteilungen

Die Steuermitteilungen, die den Betriebsrentenbezug aus 2022 sowie ggf. die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausweisen, werden allen Betriebsrentenempfängern voraussichtlich Ende Februar 2023 übermittelt. Die Erstellung sowie der Versand der Steuermitteilung erfolgt jährlich automatisch, eine Anforderung ist nicht erforderlich.