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Arbeitnehmerbeitrag

Der Arbeitnehmerbeitrag sichert Ihnen ab der ersten Beitragszahlung eine unverfallbare Betriebsrentenanwartschaft. Außerdem wird er staatlich gefördert und Sie bestimmen, in welcher Form diese staatliche Förderung erfolgen soll. Hierzu können Sie zwischen den nachfolgend aufgeführten Varianten wählen:
 

Förderung durch Altersvorsorgezulagen und Steuerermäßigungen

Ihr Arbeitnehmerbeitrag wird aus Ihrem Nettoeinkommen abgeführt, d. h. nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben (individuell versteuerter Arbeitnehmerbeitrag). In diesem Fall können Altersvorsorgezulagen beantragt und der Beitrag bei der Einkommensteuerklärung als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden. Der Vorteil, die Altersvorsorgezulagen erhöhen Ihre spätere Betriebsrente und der Sonderausgabenabzug führt ggf. zu einer Steuererstattung durch das Finanzamt. Außerdem müssen für Arbeitnehmerbeiträge, die aus dem Netto abgeführt und für die Altersvorsorgezulagen beantragt wurden, in der Rentenphase keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden.


Förderung durch Steuer- und Sozialabgabenersparnis

Ihr Arbeitnehmerbeitrag wird aus Ihrem Bruttoeinkommen abgeführt, d. h. vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben (unversteuerter Arbeitnehmerbeitrag). Dies hat zur Folge, dass sich Ihr steuer- und sozialversicherungspflichtiges Entgelt verringert. D. h., Sie sparen für Ihre Rente und zahlen monatlich weniger Steuern und Sozialabgaben. Zu beachten ist, dass für Arbeitnehmerbeiträge, die aus dem Brutto abgeführt werden, in der Rentenphase Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden müssen.


Kombination der Förderungen

Sie können Ihren Arbeitnehmerbeitrag auch aufteilen und so von beiden Varianten profitieren.
Welche Variante für Sie profitabler ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Eine erste Entscheidungshilfe gibt Ihnen unser Informationsblatt, das Sie von Ihrem Arbeitgeber bekommen oder sich auf unserer Homepage herunterladen können. Da sich Lebensumstände auch einmal ändern, kann Ihre Entscheidung bei Bedarf auch gewechselt werden.

 

Haben Sie Fragen zu diesen Themen, dann sprechen Sie uns einfach an. Gern unterstützen wir Sie bei der Entscheidungsfindung.