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Datum: 21.09.2020

Viele Versicherte verschenken einen Teil der Riesterförderung

Mit ihrem Informationsschreiben vom Juli 2020 macht die ZfA darauf aufmerksam, dass viele Tausend Anleger unwissentlich einen Teil Ihrer Riesterförderung verschenken. Der Hintergrund hierfür ist folgender:

Die staatliche Riesterförderung besteht aus zwei Teilen:

  • der Steuerermäßigung nach § 10 a EStG und

  • den Zulagen.

    Viele Versicherte betrachten diese zwei Teile irrtümlicherweise als getrennte Angelegenheiten. Oft wird übersehen, dass die Zulagen Einfluss auf die Höhe der Steuerermäßigung haben. Bei der Berechnung der Steuerermäßigung durch das Finanzamt werden die dem Versicherten zustehenden Zulagen wieder abgezogen, um eine Doppelförderung zu vermeiden. Hierbei prüft das Finanzamt jedoch nicht, ob die Zulagen vom Versicherten auch tatsächlich beantragt wurden, er diese also auch erhält. Abgezogen werden die Zulagen in jedem Fall, unabhängig vom tatsächlichen Erhalt. Dies ist vielen Versicherten unbekannt. Daher gibt es eine ganze Reihe von Versicherten, die ihre Riester-Beiträge nur in der Einkommensteuererklärung geltend machen, aber nicht die Zulagen beantragt haben. Bei ihnen wird die Steuerersparnis also um die Zulagen verringert, ohne dass sie diese erhalten haben. Dies kann leicht zu einem jährlichen Verlust von mehreren Hundert Euro führen.

    Um dies zu vermeiden, sollten Sie bei Angabe Ihrer Altersvorsorgebeiträge in der Einkommensteuererklärung auch immer die Zulagen beantragen.

    Die Anträge hierzu übersenden wir Ihnen jährlich zusammen mit dem Versicherungsnachweis. Wenn Sie nicht jedes Jahr einen Zulagenantrag ausfüllen möchten, können Sie einmalig einen Dauerzulagenantrag stellen. Falls Sie nicht wissen, ob Sie einen Zulagenantrag gestellt haben, geben wir hierzu gern Auskunft (Telefon: 0391 62570-777 oder per E-Mail: Teamriester@kvsa-magdeburg.de).