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Hygienekonzept für Schulungsveranstaltungen und Einzelfallberatungen beim KVSA

Verantwortlich: Andre Wähnelt, Geschäftsführer des KVSA

Für im Dienstgebäude des KVSA stattfindende Schulungsveranstaltungen und Einzelberatungen sind folgende Hygienemaßnahmen verpflichtend zu beachten:

1. Organisatorisches

  • Jeder Besucher sowie jeder Mitarbeiter des KVSA ist über den Inhalt dieses Hygienekonzeptes unterrichtet. 
  • Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regelungen bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt bzw. der Aufenthalt im Dienstgebäude zu verwehren.
  • Der Gebrauch des Hausrechts unterliegt ausschließlich dem Geschäftsführer, dem stellv. Geschäftsführer und der Abteilungsleiterin Zentrale Dienste.

II. Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

  • Personen mit Covid-19-Symptomen wird der Zutritt ins Gebäude verwehrt.
  • Bei Veranstaltungen sowie Besuchern/ Gästen wenden wir die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) an. Die Einhaltung dieser Regel wird bei Betreten des Gebäudes kontrolliert. Die Überprüfung der 3G-Regel erfolgt anhand eines „Erfassungsbogens" mittels Formblatt - siehe Anlage 1.

Die 3G-Regel wird wie folgt definiert:

  • Testnachweis mit PoC-Antigen-Test mit negativen Befund, nicht älter als 24 Stunden oder
  • vollständiger Impfschutz* kraft Bestätigung eines persönlichen Impfnachweises oder

(*vollständiger Impfschutz ist aktuell gegeben, wenn die vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet veröffentlichte Anzahl von Impfstoffdosen, die für eine vollständige Schutzimpfung erforderlich ist, verabreicht wurde und seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind) 

  • ein Genesungsnachweis belegt durch PCR-PoC-PCR oder weiteren zugelassenen Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik.
    (*Genesungsnachweis muss den im Internet veröffentlichten aktuellen Anforderungen vom Robert Koch-Institut entsprechen)

Bitte beachten Sie auch, dass bei mehrtägigen Veranstaltungen ein erneuter Testnachweis erforderlich ist.
Die Dokumentation wird einen Monat entsprechend den Vorgaben des Datenschutzes geschützt in der Abteilung Zentrale Dienste aufbewahrt. Nach Ablauf dieses Zeitraumes erfolgt die vollständige Vernichtung. Diese Dokumentation wird auf Verlangen an die Gesundheitsbehörden übermittelt.

  • Es erfolgt eine strenge Beachtung der Nies- und Hustenetikette.
  • Besucher des KVSA werden nur mit Termin oder vorheriger Absprache empfangen.
  • Die Einhaltung eines Mindestabstands von mind. 1,50 m zwischen den Teilnehmern vor, während und nach der Veranstaltung ist zu beachten. Sofern dieser in Ausnahmefällen nicht eingehalten werden kann, ist eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Unabhängig davon ist diese auch auf Verlangen des Veranstalters zu tragen.
  • Die Türen sollen vor und nach einer Veranstaltung geöffnet sein, so dass Teilnehmende die Türklinken nicht berühren müssen.
  • Im Sitzungsraum sowie auf den Besuchertoiletten (im Keller) stehen ausreichend Hand­Desinfektionsmittel zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Besucher gebeten, sich nach Eintritt ins Gebäude am Haupteingang am dortigen Desinfektionsspender die Hände zu desinfizieren.
  • Die Teilnehmerzahlen werden zu den jeweiligen Veranstaltungen den aktuellen Gegebenheiten angepasst und entsprechend reduziert.
  • Die Fahrstühle im Gebäude sind ausschließlich von 1 Person/Fahrt zu nutzen.
  • Vor, während und nach Veranstaltungen ist auf eine ausreichende Belüftung für mindestens 3 bis 10 Minuten (Stoßlüftung über die gesamte Öffnungsfläche der Fenster) des Sitzungsraumes zu achten (während der Veranstaltung mindestens alle 20 Minuten).
  • Die Klimaanlage ist nur im absoluten Ausnahmefall (dauernde Temperaturen im
    Schulungsraum über 30 Grad -Arbeitsstättenrichtlinie Anhang 3.5) zu nutzen, da es sich bei der Anlage um ein Umluftsystem handelt.
  • In Veranstaltungsräumen werden Tische und Sitzplätze entsprechend dem Mindestabstand gestellt.
  • Tagungsgetränke werden ausschließlich in verschlossenen Flaschen zur Verfügung gestellt.
  • Datum: 01.02.2022

    Hygienekonzept KVSA

  • Datum: 01.02.2022

    Anlage 1 - Erfassungsbogen